Wie sind diese Fahrtrichtungsanzeiger im Rahmen einer Hauptuntersuchung zu beurteilen?
Die Position der Fahrtrichtungsanzeiger bzw. Blinker ist nicht vorschriftsmäßig und ist damit als erheblicher Mangel einzustufen. Der Wagen hat neue Kotflügel bekommen, ohne die vorgesehene Aussparung für die seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger, daher wurden diese einfach unvorschriftsmäßig in den Motorraum verlegt. Der Halter ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) zu beheben und hat insgesamt einen Monat Zeit, um den Wagen zur Nachuntersuchung vorzuführen. Anschließend kann die neue Plakette zugeteilt werden, wenn ansonsten keine weiteren Mängel festgestellt wurden.
Kommt zur Hauptuntersuchung einfach ohne Termin an eine unserer sechs Prüfstellen in Ostwestfalen-Lippe.